Häufige Fragen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Beginnend findet eine Untersuchung beispielsweise der Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen statt. Des Weiteren wird die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden für die Therapie.

Jede logopädische Therapie enthält spezifische Übungen, Gespräche zum Therapieverlauf und Anleitungen zum selbstständigen Üben. Besondere Beachtung findet die Einzelbeziehung der Angehörigen in die Therapie.

Die Logopädische Beratung beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkung der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbshilfevereinigungen erwachsen.

Der Patient / die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein

Eine logopädische Behandlung ist sinnvoll, wenn Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen bestehen, die organisch oder funktionell verursacht wurden.

Dies kann betreffen:

 

  • Kinder mit Problemen des Spracherwerbes bzw. der Aussprache oder Lese-, Rechtschreibschwierigkeiten
  • Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Hörstörungen
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen z.B. nach Verkehrsunfällen
  • Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Amyotrophe Lateralsklerose
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie Erziehrinnen, Lehrerinnen und Schauspieler

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden.

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und die Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Präventation.

Verordnungen können durch den HNO-Arzt, Neurologen, Allgemeinmediziner, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Kinderarzt ausgestellt werden. Zahnärzte und Kieferorthopäden bescheinigen die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung durch ein Rezept.